[Chaos CD]
[Datenschleuder] [51]    Meinungsfreiheit + Gewerbefreiheit
[Gescannte Version] [ -- ] [ ++ ] [Suchen]  

 

Meinungsfreiheit + Gewerbefreiheit

Der Unterschied zwischen Rechts-Auffassung und Recht-Sprechung ist gewaltig und in der Regel teuer. Bis zum Sat-Freiheits-Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mußten Bürgerrechts-Bewegte 30 000 bis 60 000 DM aufbringen. Vorher hatte die "Rechtsauffassung" der Bundespost Rechtskraft, mit der sogar der Empfang von Sat-TV verweigert wurde, wenn der Betreffende aus Sicht der Post keine Gewähr bot, sich an "Empfangsauflagen" (Verbote) zu halten.
Der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und "unlauterem Wettbewerb" ist ähnlich schwierig und langwierig. In den USA gilt das auf Adolf Hitler zurückgehende "Gesetz über unlauteren Wettbewerb" (UWG) nicht. Dieses Jahr wurden auf einer USA-Messe von APPLE T-Shirts verteilt mit dem Text "WINDOWS 95 = MAC 89".
Der Verkauf derartigerT-Shirts ist in den USA sogar dann kaum verbietbar, wenn Marktteilnehmer APPLE den Marktteilnehmer WINZWEICH verglimpft. In Deutschland wird Bettwäsche beschlagnahmt und die TELEKOM geht schon dann mit der großen Keule los, wenn es "nur" um die Verteilung und nicht um "Verkauf" von T-Shirts geht.
Der- CCC vertritt die im Schriftsatz des Anwalts beschriebene "Rechtsauffassung", hat aber nicht das Geld, einen "Grundsatzprozeß" in der Sache zu führen. Meines Erachtens war die letzte Datenschleuder "dumm" gemacht, weil neben dem T-Shirt-Angebot des CCC Berlin die journalistisch saubere Darstellung fehlte, wen die Telekom wo wie betrogen hat - letztlich geht der Streit um dieses Motiv.
Der Erfakreis CCC Berlin hat nur in der Mailboxberichterstattung dargestellt, wo und wie die TELEKOM Prozeß-B.e.t.ru.g. beging: sie verheimlichte dem Gericht in einem Verfahren über Telefongebühren, die durch Anzapfung eines Telefons entstanden, ihre Dokumente über Schleifenwiderstand und Zeitverhalten der Wählvorgänge. Das klingt logisch, weil diese Anhaltspunkte gaben für die Unschuld des von der TELEKOM beklagten Anschlußinhabers.
Wenn dieser für die DS-Leser wichtige Beitrag neben der T-Shirt-Anzeige gestanden hätte, dann wäre die TELEKOM mit einer"Unterlassungserklärung" sehr, sehr vorsichtig gewesen.
Daß die TELEKOM in die "offene Flanke" des CCC Berlin gestochen hat, der seinen "Schritt ins Geschäftsleben" nicht bedacht hat, ist nur logisch. Ich habe hier volles Verständnis für das Vorgehen der TELEKOM
Wau Holland

 

  [Chaos CD]
[Datenschleuder] [51]    Meinungsfreiheit + Gewerbefreiheit
[Gescannte Version] [ -- ] [ ++ ] [Suchen]